Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 25. Mai 2010
Nr. V 1 - 170
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl I S. 3830), zuletzt geändert am 11.08.2009 (BGBl I S. 2723, 2727)
Genehmigungsantrag der Firma Eschenharter Biogas GbR für eine Biogasanlage auf den Grundstücken Flur-Nr. 1677 und 1808 der Gemarkung Wildenberg
Hier: Bekanntgabe nach § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Firma Eschenharter Biogas GbR hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Abs. 1 i.V. mit § 19 BImSchG für eine Biogasanlage mit Verbrennungsmotoranlagen für Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 1,95 MW auf den Grundstücken Flur-Nr. 1677 und 1808 der Gemarkung Eschenhart beantragt.
Gemäß § 3 a Satz 1, § 3 c UVPG sowie Ziffer 1.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Nr. 2 der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten zu besorgen sind.
Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.
Nähere Informationen können beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Immissionsschutz (Zimmer 13), Schlossweg 3, 93309 Kelheim, Telefon 09441/207-241 eingeholt werden.
Kelheim, den 25. Mai 2010
Landratsamt Kelheim
Rosenmüller
Oberregierungsrat
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